| Frostgefährdete Wasserleitungen sind
generell bei Minusgraden abzusperren. Außen liegende Leitungen sollten in der Regel schon
vor dem Kälteeinbruch abgesperrt und über das Entleerungsventil entleert werden. Bei
allen abgesperrten Leitungen müssen die Hähne geöffnet bleiben, damit sich Eis, das
durch eventuelle Wasserreste entsteht, ausdehnen kann und die Rohre nicht aufplatzen.
Frostgefährdete Anschlüsse ohne Absperrmöglichkeit sollten mit einem entsprechenden
Ventil ausgerüstet werden. Friert eine Leitung zu, dann ist diese sofort abzusperren -
notfalls über den Haupthahn der Wasserversorgung.
Dagegen dürfen Heizungen mit Thermostaten in
frostgefährdeten Räumen nie abgedreht werden. Auf der Frostschutzeinstellung
-symbolisiert durch einen Eiskristall- müssen sie die kalte Jahreszeit überstehen. |