Keinesfalls dürfen Holzschutzmittel zusammen mit Nahrungs- und Futtermittel gelagert
werden.Auch nach Beendigung der Holzschutzmaßnahmen
ist mit den Gebinden sorgfältig zu verfahren. Holzschutzmittelreste gehören ebenfalls
wie andere Anstrichmittel nicht ins Abwasser oder in den Hausmüll. Das als Sondermüll
deklarierte Material ist bei den dafür bestimmten und autorisierten Sammelstellen zu
entsorgen. Diese sind in der Regel der örtlichen Tagespresse zu entnehmen oder bei den
jeweiligen Gemeindeverwaltungen zu erfahren.
Leere Behältnisse können dagegen dem regulären Hausmüll
zugeführt und entsorgt werden. |